Anordnung

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Ärztin oder einem Arzt mit Facharzttitel in Allgemeinmedizin, psychosomatischer Medizin, einem Psychiater oder einer Psychiaterin angeordnet werden.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.


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